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    01.12.2006 | Neue Rechengrößen und Grenzwerte

    Sozialversicherungswerte für 2007

    Zum 1. Januar 2007 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung – die Sie bei der Praxisführung beachten müssen. Die Übersicht „Sozialversicherungswerte 2007“ finden Sie auch im Internet unter www.iww.de, Online-Service, Rubrik „Arbeitshilfen“.  

     

    Beitragssätze 2007 für Ihre angestellten Therapeuten

     

    Arbeitgeber  

    Arbeitnehmer  

    gesamt  

    Arbeitslosenversicherung  

    2,10 %  

    2,10 %  

    4,20 %  

    Allgemeine Rentenversicherung  

    9,95 %  

    9,95 %  

    19,90 %  

    Pflegeversicherung:  

     

     

     

    • allgemein

    0,85 %  

    0,85 %  

    1,70 %  

    • Kinderlose

    0,85 %  

    1,10 %  

    1,95 %  

    • Sachsen

    0,35 %  

    1,35 %  

    1,70 %  

    • Sachsen/Kinderlose

    0,35 %  

    1,60 %  

    1,95 %  

    Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2007 für Ihre angestellten Therapeuten

     

    jährlich  

    monatlich  

    Allgemeine Jahresentgeltgrenze für in der GKV Versicherte (§ 6 Absatz 6 Sozialgesetzbuch [SGB] V)  

     

    47.250 Euro  

     

    3.937,50 Euro  

    Allgemeine Jahresentgeltgrenze für in der PKV Versicherte (§ 6 Absatz 7 SGB V)  

     

    42.750 Euro  

     

    3.562,50 Euro  

    Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2007 (in Euro)

     

    Alte Bundesländer  

    Neue Bundesländer  

     

    jährlich  

    monatlich  

    jährlich  

    monatlich  

    Arbeitslosenversicherung  

    63.000  

    5.250,00  

    54.600  

    4.550,00  

    Allgemeine Rentenversicherung  

    63.000  

    5.250,00  

    54.600  

    4.550,00  

    Kranken- und Pflegeversicherung  

    42.750  

    3.562,50  

    42.750  

    3.562,50  

    Bezugsgröße  

    29.400  

    2.450,00  

    25.200  

    2.100,00  

    Der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte beträgt 236,91 Euro (Krankenversicherung) und 30,28 Euro (Pflegeversicherung) bzw. 12,47 Euro (Pflegeversicherung Sachsen).  

    Weitere Grenzwerte

    • Einkommensgrenze für Familienversicherung: 350 Euro / Monat
    • Geringverdienergrenze: 400 Euro / Monat
    • Faktor F für Sozialabgabenberechnung in der Gleitzone: 0,7673
    • Zur Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags gilt ein Mindestbeitrag von 30,85 Euro.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 3 | ID 89984

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