29.01.2009 | Personalmanagement
Streit um „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis
Arbeitgeber müssen ein Arbeitszeugnis nicht mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abschließen, wenn dem Mitarbeiter eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In diesem Fall könne der Mitarbeiter nicht verlangen, dass Sie Ihren „Dank für die gute Zusammenarbeit“ ausdrücken (Urteil vom 21.5.2008, Az: 12 Sa 505/08, Abruf-Nr: 082692).
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 1 | ID 124154