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  • 01.02.2005 | Praxisausstattung

    Moderne Technik – Verlockung oder notwendige Anschaffung?

    von Anja David-Gruber, Gammertingen und Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Wer sich auf den einschlägigen Messen umschaut, ist immer wieder erstaunt, was es an neuer Technik für Physiotherapeuten gibt. Selbst relativ einfache Apparate gleichen heute zunehmend mobilen Computern. Erstaunlich, was alles erfasst, gemessen und dokumentiert werden kann. Schnell kann in solchen Momenten angesichts der überwältigenden Vielseitigkeit das Gefühl mit einem durchgehen – und völlig unvorbereitet ist eine beachtliche Investition getätigt. „Praxisführung professionell“ zeigt in diesem Beitrag auf, was Sie in jedem Fall vor dem Kauf beachten sollten.  

    Was bringt die Investition wirklich?

    Das Spektrum der angepriesenen Technik reicht von computergestützten Ergometern, verschiedenen Trainingsapparaten für den Fitnessbetrieb bis hin zu anspruchsvollen Therapiegeräten für die gerätegestützte Krankengymnastik und Rehabilitation. Der Investitionsbedarf geht dabei schnell in den fünfstelligen Bereich. Deshalb sollten Sie zunächst analysieren, was Ihnen die Investition bringen wird. Diese Fragen sollten Sie daher vor dem Kauf klären:  

     

    • Werden die gerätegestützt erbrachten Leistungen überwiegend über Krankenkassen abgerechnet oder sind es Privatleistungen? Wie haben sich die Abrechnungspreise entwickelt?

     

    • Im Falle (überwiegender) Privat-Inanspruchnahme: Handelt es sich nur um eine Modeerscheinung? Ist das Gerät gerade im Trend – also heute „in“ und morgen „out“?

     

    • Wie beurteilen Sie die Lebensdauer des Gerätes und die Dauer des „Mode-Zyklus“ bei den Kunden? Nehmen Sie den Trend vorweg (ideal), steigen Sie erst auf dem Zenit ein, oder laufen Sie einer Welle gar hinterher? Wenn es bereits an jeder Ecke ähnliche Angebote gibt, besteht ein großes Amortisationsrisiko.

     

    • Achten Sie auf die laufenden Kosten! Neben gerätespezifischen Verbrauchsmaterialien sind dies möglicherweise Wartungsverträge, in denen nicht selten ein „zweiter Kaufpreis“ versteckt ist.