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  • 01.08.2006 | Praxiscontrolling

    Mit der BWA frühzeitig Fehlentwicklungen bei den Praxiskosten erkennen!

    Zurzeit wird wieder einmal versucht, unser Gesundheitssystem zu sanieren. Positive Impulse, die Ihre Umsätze sprudeln lassen, sind auch diesmal nicht zu erwarten. Es ist daher notwendig, die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis jederzeit möglichst exakt prognostizieren zu können. Vielfach wird dazu die steuerliche Gewinnermittlung herangezogen. Die Auswertung der Gewinnermittlung hat jedoch einen Nachteil: Der Jahresabschluss wird manchmal erst mit bis zu einem Jahr Verspätung vorgelegt und besprochen.  

     

    Die BWA zeigt Ihnen die aktuelle Kosten- und Ertragssituation

    Zeitnaher sind da die Auswertungen, die Ihnen das Steuerberater-Büro mit den Buchführungsunterlagen zurückgibt. Wer seine Buchführung laufend – monatlich oder vierteljährlich – erstellen lässt, erhält meistens auch einige Blätter in DIN-A4-Format mit der Bezeichnung „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ (BWA). Diese Blätter haben Ihre ganz besondere Aufmerksamkeit verdient; Sie können diese ohne große Mühe und ohne tiefergehende betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Analyse von Praxiskosten und Liquidität nutzen.  

     

    Ein weiterer Vorteil der BWA ist, dass nicht nur die Einnahmen und Ausgaben des aktuellen Monats oder des Quartals ausgewiesen werden, sondern auch die Gesamtwerte des laufenden Jahres (kumulierte Werte). Außerdem stellt die BWA den aktuellen Daten die entsprechenden Ergebnisse für den Vorjahresmonat bzw. den kumulierten Vorjahreswerten gegenüber.  

     

    So werten Sie die BWA Ihrer Praxis aus