· Fachbeitrag · Steueränderungen
Steuerliche Hinweise und Tipps zum Jahreswechsel 2020/21
von StB, Vereidigter Buchprüfer Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Prof. Dr. Bischoff & Partner®, Köln, bischoffundpartner.de
| Jeder Jahreswechsel bringt gesetzliche Neuregelungen. Im Steuerrecht sind schon einige Änderungen unter Dach und Fach, andere müssen noch die parlamentarischen Hürden nehmen. Auf jeden Fall winken teils interessante Steuervorteile und in einigen Bereichen sind sogar spürbare finanzielle Entlastungen in Sicht. Der folgende Beitrag enthält die wichtigsten bereits beschlossenen sowie geplanten Neuerungen im Überblick, außerdem Tipps zu steuerlichen Maßnahmen, die Sie zum Jahresende treffen können. |
Degressive Abschreibung wieder eingeführt
Bei der degressiven Abschreibung fallen die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher aus als bei der linearen Abschreibung und senken so den zu versteuernden Praxisgewinn deutlich. Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde diese Abschreibungsmethode wieder eingeführt. Sie umfasst bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 angeschafft oder hergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Therapieliegen oder Geräte für Krankengymnastik am Gerät bzw. Kälte- oder Wärmetherapie.
PRAXISTIPP | Die degressive Abschreibung ist sinnvoll, wenn Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren besonders intensiv genutzt werden oder aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen schnell an Wert einbüßen. |
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