29.07.2010 | Praxisgemeinschaften
Liquidität sichern mit neuem Kreditprogramm
von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund
Die Eigenkapitalquote ist wesentlicher Bestandteil des Kreditratings der Bank. Liegt die Quote unter dem Branchendurchschnitt, kann dies zu einer Herabstufung der Ratingnote führen. Die Konsequenz daraus besteht meist „nur“ in einer Erhöhung der Kreditzinssätze. Kommt es jedoch zu keiner nennenswerten Eigenkapitalerhöhung, besteht zumindest die Gefahr, dass eventuell anstehende Kreditverlängerungen in Gefahr geraten. Einen Ausweg für Praxisgemeinschaften bietet seit Neuestem eine gemeinsame Initiative der Bürgschaftsbanken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen), die ein sogenanntes „Kombiprogramm“ zur Verbesserung des Eigenkapitals anbieten.
Kreditversorgung mit Kombiprogramm sichern
Sobald Ihre Bank Sie auf Ihre unter dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote hinweist, sollten Sie sich um eine Eigenkapitalerhöhung kümmern, um Ihre Kreditwürdigkeit nicht zu gefährden und Ihre Kreditversorgung sicherzustellen. Mit dem „Kombiprogramm“ soll kleinen und mittleren Unternehmen einerseits die Liquiditätssicherung und andererseits die Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital ermöglicht werden. Es sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich, wobei 75 Prozent der Summe auf einen durch die jeweilige Bürgschaftsbank verbürgten Hausbankkredit und 25 Prozent auf eine Eigenkapital stärkende Beteiligung der jeweiligen MBG an der Praxis entfallen. Die Antragstellung bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfolgt über die Hausbank des Kreditnehmers. Dabei erfolgt die bankübliche Bonitätsprüfung gemeinsam durch die Bürgschaftsbank und die MBG, um eine schnelle Entscheidung herbeiführen zu können. Neben der praktischen Folge künftig gesicherter Kredite kann durch den Beteiligungsbaustein, mit dem sich die Eigenkapitalquote verbessern würde, auch das Rating der Praxis zumindest stabilisiert werden. Kreditzinserhöhungen sollten dann zunächst einmal der Vergangenheit angehören. Detailinformationen finden Sie unter www.vdb-info.de.
Beachten Sie: Wenn ausschließlich eine stille Beteiligung gewünscht wird, können sich Praxisinhaber auch direkt an die MBG wenden. Reine Liquiditätsfinanzierungen sind so aber nicht möglich.
Geldgeber nehmen keinen Einfluss auf Praxisführung
Inhaber von Praxen müssen übrigens keine Befürchtungen haben, dass durch einen fremden Kapitalgeber auf das operative Geschäft Einfluss genommen wird. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall, da weder Anteile übernommen noch Mitspracherechte eingeräumt werden.