01.12.2006 | Praxiskauf und -verkauf
Leserforum: Fragen und Antworten
In den Ausgaben 9 bis 11/2006 wurden in „Praxisführung professionell“ Bewertungsmethoden, Vertrags- und steuerliche Gestaltungen in Bezug auf den Praxiskauf bzw. -verkauf vorgestellt. In diesem Beitrag werden Leseranfragen zu diesem Themenkomplex erörtert:
Ich möchte eine zweite Praxis zukaufen – Ist das sinnvoll?
Frage: „In unserer Stadt will ein Kollege, der schon 30 Jahre eine Praxis in einem alten Fachwerkhaus betreibt, nun altersbedingt ausscheiden. Um mir einen höheren Marktanteil zu verschaffen, überlege ich derzeit, die Praxis zu kaufen. Ist das sinnvoll?“
Antwort: Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine weitere gutgehende Praxis zu erwerben und auf diese Weise ein zweites Standbein aufzubauen. Sie müssen aber einerseits die Zulassungsbedingungen und insbesondere das Steuerrecht im Blick behalten.
Nur die aktuellen Zulassungsbedingungen zählen
Beim Erwerb einer Praxis erfolgt eine Neuzulassung. Das heißt: Die Praxis muss den jetzt geltenden Zulassungsbedingungen entsprechen. Bei einer schon lange bestehenden Praxis müssen Sie zum Beispiel prüfen, dass nicht nur Vorhänge in der Praxis sind, sondern Kabinen – beachten Sie dazu Abschnitt III Punkt 2.2.2 der seit 17. Januar 2005 geltenden Zulassungsbedingungen. Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Internet: www.iww.de, Online-Service, Rubrik: „Gesetze, Richtlinien ...“
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