03.11.2008 | Praxisorganisation
Empfehlungen für die Gestaltung eines Therapieberichts
von Hedda Göttsching B.Sc., Physiotherapeutin, Leiferde
Jeder Physiotherapeut ist häufig verpflichtet, den für einen Patienten zuständigen Arzt über den Stand der Therapie in einem Therapiebericht zu informieren. Allerdings gibt es nur wenige verbindliche Vorgaben für die Erstellung von Therapieberichten. Es bleibt folglich dem Therapeuten selbst überlassen, welche Informationen er mit dem Therapiebericht übermittelt und welche nicht. „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen im folgenden Beitrag Empfehlungen an die Hand, die Sie für die Erstellung von Therapieberichten heranziehen können.
Kurz- und mittelfristige Ziele formulieren
Ob eine Therapie effektiv ist oder nicht, ergibt sich aus dem Vergleich der angestrebten Ziele mit dem Ergebnis der Therapie. Im Idealfall stimmen Therapieergebnis und Therapieziel überein. Zur genaueren Definition des Therapieziels sollte zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden werden. Die mittelfristigen Ziele beziehen sich auf mehrere Wochen bzw. auf die Dauer einer ambulanten Intervallbehandlung. Dies wäre zum Beispiel bei einer Verordnung über sechs Einheiten mit einer Frequenz von zwei Behandlungen in der Woche eine Dauer von drei Wochen. Die kurzfristigen Ziele beziehen sich dagegen nur auf wenige Tage.
Ziele sollten SMART sein
Mittel- und kurzfristige Ziele sollten nach der SMART-Regel definiert werden. Die Abkürzung SMART steht für:
- Spezifisch: Ziele müssen eindeutig definiert sein. Dies ist dann der Fall, wenn beschrieben wird, welche Leistung verbessert werden soll, zum Beispiel das Gehen.
- Messbar: Ziele müssen messbar sein (wer, was, wann, wie viel, wie oft). Messbar wird eine Handlung, wenn genannt wird, in welchem Ausmaß sich die Leistung verbessern soll. In Bezug auf das Gehen könnte das eine verlängerte Wegstrecke von 50 Metern ohne Hilfe sein.
- Angemessen: Ziele müssen erreichbar, also nach Einschätzung des Therapeuten realistisch zu erlangen sein (Ressourcen).
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