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  • 04.11.2010 | Praxisorganisation

    Zusätzliche Dienstleistungen von Abrechnungsstellen

    von Christoph Harms, AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Bremen, www.as-bremen.de

    Die meisten Abrechnungsstellen bieten ihren Kunden neben der Übernahme der Abrechnung eine Reihe von Dienstleistungen, die die Verwaltungsarbeit in der Praxis deutlich erleichtern. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen die wichtigsten vor.  

    Mitarbeiterstatistiken

    Arbeitet eine Praxis ohne Softwarelösung, fehlt für controllerische Zwecke eine Mitarbeiterstatistik, die aufzeigt, welcher Mitarbeiter wie viele Leistungen mit der genauen Höhe der Umsätze erwirtschaftet hat. Bei einigen Abrechnungsstellen ist diese Statistik ohne Aufpreis erhältlich. Die Praxen müssen nur einen geringen Voraufwand leisten, damit diese zusätzlichen Daten erfasst werden können.  

    Separate Abrechnung von freien Mitarbeitern

    Um den Praxen die Abrechnung für ihre freien Mitarbeiter komfortabler zu gestalten, kann diese ebenfalls einer Abrechnungsstelle übertragen werden. Dies ist ratsam, wenn mehrere Monate nach der Abrechnung nachträglich Teilabsetzungen oder komplette Absetzungen der Kostenträger erfolgen, denn diese Kürzungen der Umsätze müssen bei einer umsatzorientierten Vergütung den freien Mitarbeitern wieder in Abzug gebracht werden.  

     

    Es ist über die Abrechnungsstelle auch möglich, dass der Geldfluss gesplittet wird und eine Aufteilung (zum Beispiel 80 Prozent für den Freiberufler und 20 Prozent für die Praxis) der eingehenden Gelder erfolgt.  

    Weitergabe der Abrechnungsunterlagen an den Steuerberater

    Durch eine direkte Weitergabe der Abrechnungsunterlagen an den Steuerberater hat die Praxis den Vorteil, dass monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung und andere Auswertungen zeitnah erstellt werden können. Oft sind durch die Weitergabe für die Praxen Kostensenkungen bei ihren Steuerberatern möglich, da neben buchungsfertigen Papierunterlagen auch elektronisch weiterverarbeitbare Daten weitergegeben werden können. Dies reduziert den manuellen Aufwand und die Zeitersparnis geben einige Steuerberater an ihre Mandanten weiter. Allerdings passiert dies oft erst auf Nachfrage der Praxisleitung oder des Inhabers.  

    Informationsleistungen bei Gesetzesänderungen oder Praxisänderungen