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  • 29.01.2008 | Private Altersvorsorge

    Riester-Rente: Der Staat zeigt sich großzügig

    Die Riester-Rente kann für Ihre Praxismitarbeiter eine attraktive Möglichkeit sein, eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen. Hierbei lohnt sich die staatliche Förderung sogar dann, wenn nur kleine Beträge eingezahlt werden. Auch für Ihren mitarbeitenden Ehegatten stellt die Riester-Rente eine zusätzliche Altersversorgung für die Familie dar – sofern ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis besteht.  

    Wer erhält die Riester-Rente?

    Die Riester-Rente bleibt für viele Sparer nach wie vor die erste Wahl im Bereich der privaten Altersvorsorge. Durch sie soll in erster Linie denen geholfen werden, die durch die Senkung der gesetzlichen Rente gezwungen sind, eine zusätzliche Altersversorgung mit Hilfe staatlicher Unterstützung aufzubauen. Dazu gehören unter anderem  

     

    • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer,
    • rentenversicherungspflichtige Selbstständige – das sind alle selbstständigen Physiotherapeuten, die keine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
    • geringfügig Beschäftige (Mini-Jobber), wenn sie die ermäßigten Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen zur vollen Beitragshöhe aufstocken (derzeit 4,9 Prozent zusätzlicher Eigenbeitrag),
    • Ehepartner von förderbegünstigten Personen, sofern sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen (eine Möglichkeit für nicht rentenversicherungspflichtige Physiotherapeuten, die ihren Ehegatten in einem Arbeitsverhältnis in der Praxis beschäftigen).

     

    Beachten Sie: Für Frauen ist die Riester-Rente eine besonders geeignete Form: Sie lässt sich jederzeit der beruflichen Situation anpassen, denn auch Teilzeitkräfte und Mini-Jobberinnen erhalten die Riesterförderung und für Kinder werden Zulagen gezahlt.  

    Für jeden Sparer der richtige Vertrag

    Drei Anlageformen sind als Riester-Rente förderungsfähig: