03.03.2011 | Sozialrecht
Die neuen Heilmittel-Richtlinien
von RA, FA Medizinrecht Dr. Ernst Boxberg
Die Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (kurz: Heilmittel-Richtlinien, HMR) wurden durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20. Januar 2011 neu gefasst. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.
Wenige inhaltliche Änderungen
Die neuen Richtlinien werden in der Überschrift als formal und inhaltlich überarbeitet bezeichnet. Formal wurde in der Tat viel geändert: Absätze wurden umgestellt und redaktionell überarbeitet, die frühere Gliederung durch nummerierte Absätze wird durch Einteilung in Paragraphen verändert. Kurz gesagt: Die formale Gliederung wurde übersichtlicher gestaltet und damit verbessert. Inhaltliche Änderungen treten nur spärlich auf.
Änderungen in Teil 1 der HMR
Der erste Teil befasst sich in der alten wie auch in der neuen Fassung mit den Grundsätzen der Heilmittelverordnung, also mit:
- der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten mit Heilmittelerbringern sowie
- den Einzelmaßnahmen
- der physikalischen Therapie,
- der podologischen Therapie,
- der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie mit den
- Maßnahmen der Ergotherapie.
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