03.12.2009 | Steuererklärung
Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen
von Dietmar Kern, Wirtschaftspublizist, Möglingen
Seit 1. Januar 2009 können Sie höhere Beträge für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksarbeiten steuerlich geltend machen - insgesamt erstmals ganze 5.200 Euro! „Praxisführung professionell“ zeigt Ihnen wie.
Bis zu 5.200 Euro direkt von der Steuerlast abziehen
Die Förderung wurde auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen ausgeweitet. Das Schöne: Damit mindern Sie nicht nur Ihr steuerpflichtiges Einkommen, sondern Sie können das Geld direkt von Ihrer Steuerlast abziehen.
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen, die Selbstständige in Ihrem Auftrag oder ein bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Mitarbeiter ausführt, können Sie 20 Prozent der Kosten (ohne Materialkosten) abziehen - bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
- Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die Selbstständige in Ihrem Auftrag bei Ihnen zu Hause ausführen, können Sie ebenfalls 20 Prozent der Kosten (ohne Materialkosten) abziehen, bis zu 1.200 Euro pro Jahr.
Die Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen können Sie in jedem Fall geltend machen - als Mieter ebenso wie als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie.
Größere Aufträge gegebenenfalls stückeln
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