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  • 02.02.2010 | Steuerermäßigung

    Bundesfinanzhof bestätigt Barzahlungsverbot bei haushaltsnahen Dienstleistungen

    Um eine Steuerermäßigung zu erhalten, muss bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Rechnung vorliegen und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 20.11.2008, Az: VI R 14/08 und VI R 22/08 sowie vom 5.3.2009, Az: VI R 43/08).  

    Barzahlungsverbot dient dem Kampf gegen Schwarzarbeit

    Nach Auffassung des BFH verstößt die Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungsvorgänge auch nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Denn unbare Zahlungsvorgänge seien nun einmal zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in privaten Haushalten geeignet und damit auch gerechtfertigt.  

    In einem der zu entscheidenden Fälle hatte der Handwerker wegen schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral auf Barzahlung bestanden und den Erhalt der Barzahlung auf der Rechnung bestätigt. Auch für diese Handhabung hatte der BFH kein Verständnis und lehnte die Steuerermäßigung ab.  

    Alles auf einen Blick

    Der folgenden Übersicht entnehmen Sie alle Details zum Thema. Die Vergünstigungen können auch nebeneinander beantragt werden.  

     

    Übersicht über haushaltsnahe Dienst- sowie Handwerkerleistungen  

     

    Haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen  

    Sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungs-verhältnisse  

    Geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse  

    Handwerkerleistungen (nur Arbeitskosten, kein Material) für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen  

    Steuer-  

    ermäßigung  

    20 Prozent  

    20 Prozent  

    20 Prozent  

    Von der Einkommensteuer absetzbarer jährlicher Höchstbetrag  

    4.000 Euro  

    510 Euro  

    1.200 Euro ab 2009  

    600 Euro bis 2008  

    Weitere Voraussetzung u.a.  

    Rechnung, unbare Zahlung  

    -  

    -  

    Rechnung, unbare Zahlung