01.12.2006 | Steuergestaltung 2006 / 2007
Steuer-Strategie zum Jahreswechsel
Die Jahre 2006, 2007 und 2008 stehen im Zeichen weitreichender Steueränderungen. Der folgende Beitrag zeigt Gestaltungsspielräume auf, die Ihnen Wege zum Steuern sparen eröffnen sollen. Die Hinweise können jedoch nur eine Orientierungshilfe sein. Besprechen Sie die Möglichkeiten in den nächsten Tagen noch einmal mit Ihrem Steuerberater.
Gestaltungsalternativen im Privatbereich
Im privaten Bereich bzw. bei nicht betrieblichen Einkunftsarten sollten Sie Folgendes beachten:
Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007
Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent bleibt erhalten. Für die Frage der Anwendung des Regelsteuersatzes von 16 oder 19 Prozent ist stets der Zeitpunkt maßgebend, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Bei Lieferungen ist dies die Verschaffung der Verfügungsmacht. Eine Leistung ist hingegen erst mit der Ausführung der Leistung bzw. der Abnahme des Werks bewirkt.
Die Umsatzsteuer stellt sich im Privatbereich bzw. bei Kleinunternehmern – wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze nicht über 17.500 Euro erwirtschaften – als Definitivbelastung dar. Es sollte in diesem Fall überlegt werden, ob Dienstleistungen (beispielsweise Beratungen) noch im Jahr 2006 bewirkt werden können. Handlungsempfehlungen speziell im Hinblick auf die Umsatzsteuererhöhung wurden in „Praxisführung professionell“, Ausgabe 10/2006, S.1 ff. bereits ausführlich erläutert.
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