01.11.2005 | Steuerlast senken
Steuergestaltung zum Jahreswechsel – Vorteile sichern, Geld sparen
Wenn Sie sich für dieses Jahr noch Steuervorteile sichern wollen, sollten Sie bis zum Jahresende aktiv werden. Einen groben Überblick über Ihre Steuersituation können Sie sich verschaffen, indem Sie zumindest Einnahmen und Ausgaben aus dem Bereich der Praxis gegenüberstellen. Dieser Beitrag soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Individuelle Details können Sie dann mit Ihrem Steuerberater erörtern.
Betrieblicher Bereich
Im betrieblichen Bereich ist die Gewinnermittlung eine mögliche Stellschraube zur Steuergestaltung. Da Sie als freiberuflich tätiger Physiotherapeut keine Bilanz erstellen müssen, reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung aus. Nach dem dabei geltenden Zufluss-/ Abflussprinzip (§ 11 Einkommensteuergesetz [EStG]) erfolgt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr, in dem die Vermögenswerte (Geld-, Sach- oder Dienstleistungen) beim Therapeuten zugeflossen bzw. abgeflossen sind. Der Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses kann bewusst gesteuert werden. Auf diese Weise können Sie Steuern sparen oder in das nächste Jahr verlagern.
Eine echte Steuerersparnis tritt auf Grund der Steuerprogression insbesondere dann ein, wenn zum Beispiel im Folgejahr 2006 ein niedrigerer persönlicher Einkommensteuersatz zur Anwendung kommt als im laufenden Jahr 2005. Ursache hierfür könnten voraussichtlich höhere Kosten oder niedrigere Umsätze im neuen Jahr sein. Eine Steuerersparnis durch Senkung des gesetzlichen Steuertarifs gibt es zum Jahreswechsel 2005/2006 nicht. Allerdings: Eine Verlagerung in das Jahr 2006 ergibt noch immer einen Steuerstundungseffekt und damit einen Zinsvorteil.
Maßnahmen zur Gewinnminderung im Jahr 2005
Die folgenden Punkte zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, die zu einer Gewinnminderung noch im Jahr 2005 führen. Beachten Sie, dass bei abweichenden Wirtschaftsjahren nicht der 31. Dezember, sondern das Abschlussdatum maßgeblich ist.
- Wahl der richtigen Abschreibungsform
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