04.12.2008 | Steuern
Gesetzesänderungen ab 1. Januar 2009
Ab dem 1. Januar 2009 wird (auf zwei Jahre befristet) die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt (lesen Sie dazu auch „Praxisführung professionell“, Ausgabe 9/2007).Dies ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Konjunktur. Die Abschreibung beträgt in diesem Zeitraum 25 Prozent des Buchwertes.
Die degressive Abschreibung ist immer dann steuerlich günstiger, wenn die Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsguts mehr als vier Jahre beträgt, da in diesem Fall der Abschreibungssatz für die lineare Abschreibung geringer ausfallen würde. Grundsätzlich sollten Sie daher Anschaffungen ins nächste Jahr verschieben.
Das Konjunkturpaket sieht außerdem eine Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vor. Bisher waren 20 Prozent (von maximal 3.000 Euro) der Kosten für Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuerschuld abziehbar (= 600 Euro). Dies gilt für Arbeiten, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung im eigenen Haushalt dienen (beispielsweise Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Hausfassade oder Garage, für Reparaturen von Fenstern, dem Schornsteinfeger sowie die Gartengestaltung und Beseitigung der Gartenabfälle). Dieser Betrag verdoppelt sich ab 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (= 1.200 Euro).