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  • 05.06.2009 | Steuern

    Steuerberaterhaftung: Bessere Chancen auf Schadenersatz

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erhöht die Chancen von Mandanten, Schadenersatzansprüche wegen Beratungsfehlern von Steuerberatern durchzusetzen. Dies stellte sich in der Vergangenheit häufig als problematisch dar, da Mandanten/Steuerzahler schnell Probleme mit der Verjährung ihrer Ansprüche gegen den Steuerberater bekamen.  

    Diese Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre und ist angesichts oft langer Bearbeitungszeiten bei Steuerbescheiden recht kurz. Jetzt stellten die BGH-Richter klar: Ob ein Beratungsfehler tatsächlich zu einem Schaden führt, zeigt sich praktisch erst, wenn das Finanzamt entsprechend erhöhte Forderungen geltend macht. Deshalb beginne die Drei-Jahres-Frist erst mit diesem Zeitpunkt (Urteil vom 5.3.2009, Az: IX ZR 172/05, Abruf-Nr: 091350).  

    Im verhandelten Fall ging es um Säumniszuschläge von 18.500 Euro für eine Steuernachzahlung, die ein Ehepaar laut Finanzamtsbescheid überweisen sollte. Auf Rat seines Steuerberaters zahlte das Paar nicht, sondern versuchte die Zahlungspflicht mit Rechtsmitteln auszuhebeln - ohne Erfolg. Allerdings forderte das Finanzamt erst nach mehr als drei Jahren Säumniszuschläge, das Ehepaar musste zahlen und verklagte den Steuerberater auf Schadenersatz. Das zuständige Oberlandesgericht entschied zunächst, der Anspruch sei verjährt. Es ging davon aus, dass die Drei-Jahres-Frist mit dem Datum zu laufen beginnt, an dem die Steuernachzahlung zu begleichen war. Diese Entscheidung hob der BGH mit seinem mandantenfreundlichen Urteil jetzt auf.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127579