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  • 02.06.2008 | Steuerrecht

    Geplantes Jahressteuergesetz 2009 – erfreuliche Neuerungen und Klarstellungen

    Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt. Er enthält insbesondere für Physiotherapeuten erfreuliche Neuerungen und Klarstellungen.  

    Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung nun ausdrücklich steuerfrei

    Der Referentenentwurf sieht in § 3 Nr. 34 eine ausdrückliche Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung vor: Steuerfrei wären dann Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr.  

     

    Unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen, die dem Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und § 20a SGB V“ entsprechen. Dies sind Leistungen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung.Im Online-Service „myIWW“ finden Sie den gesamten Leitfaden in der Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“.  

     

    Neu ist auch, dass Zuschüsse (Barleistungen) des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter steuerfrei bleiben, wenn insbesondere der Arbeitgeber eines kleineren oder mittleren Unternehmens auf externe Angebote angewiesen ist. Diese Neuregelung macht die oft schwierige Prüfung entbehrlich, ob beispielweise ein Rückentraining der Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen dient. § 3 Nr. 34 ist erstmals für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008 anzuwenden und erleichtert Ihnen somit ein Betätigungsfeld außerhalb Ihrer Praxis. Lesen Sie zum Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ auch „Praxisführung professionell“, Ausgabe 5/2008.