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  • 29.07.2010 | Unternehmensbewertung

    Überblick über die wichtigsten Verfahren zur Bestimmung des Praxiswerts

    von Steuerberater Dipl.-Bw. Thorsten Normann, Olsberg

    Die Praxiswertbestimmung ist insbesondere im Rahmen einer Praxisveräußerung von großer Bedeutung. Nachfolgend stellt Ihnen „Praxisführung professionell“ daher die vier wichtigsten Verfahren zur Praxiswertermittlung vor. Um einen für den Verkäufer möglichst hohen bzw. für den Käufer möglichst niedrigen Kaufpreis zu erreichen, ist eine parallele Anwendung mehrerer Verfahren zu empfehlen.  

    Substanzwertverfahren

    Ausgangspunkt bei der Anwendung des sogenannten Substanzwertverfahrens ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden der Praxis (Inventar). Die einzelnen Posten des Inventars werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet, wobei das Alter der Vermögensgegenstände durch Abschreibungen berücksichtigt wird. Zu beachten ist, dass das nicht betriebsnotwendige Vermögen mit den möglichen Veräußerungspreisen (Liquidationserlösen) bewertet werden muss. Die Summe der Einzelwerte der Aktivposten bildet dann den Bruttosubstanzwert. Ausgehend von diesem Bruttosubstanzwert wird der Nettosubstanzwert durch Subtraktion der Verbindlichkeiten ermittelt. Dieser Nettosubstanzwert repräsentiert dann den Wert der Praxis.  

     

    Vorgehen zur Ermittlung des Nettosubstanzwerts

    Wert des betriebsnotwendigen Vermögens (zu Wiederbeschaffungskosten)  

    +  

    Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens (zu Liquidationserlösen)  

    -  

    Verbindlichkeiten  

    =  

    Wert des Unternehmens (Nettosubstanzwert)  

    Fazit: Das Substanzwertverfahren ist ein relativ einfaches und daher auch kostengünstiges Bewertungsverfahren, welches sich insbesondere für kleinere Praxen eignet. Der Substanzwert versucht im Wesentlichen den Reproduktionswert aus Sicht des Erwerbers abzubilden. Der Nachteil dieses Verfahrens ist, dass bestimmte Faktoren, die eine Reproduktion sehr kostenintensiv oder unter Umständen unmöglich machen, nicht berücksichtigt werden. Derartige Faktoren werden auch als „Goodwill-Faktoren“ bezeichnet. Die wichtigsten sind:  

     

    • Standort (zum Beispiel Lage und Konkurrenz),
    • Ruf,
    • Organisationsstruktur,
    • Personal (Fachkräfte),
    • Kunden- bzw. Patientenstamm.

    Liquidationswertverfahren

    Eine Handlungsalternative für den potenziellen Verkäufer einer Praxis ist die Liquidation - der Verkauf aller Vermögensgegenstände der Praxis. Ermittelt wird der Liquidationswert, indem man von der Summe der zu Veräußerungspreisen bewerteten Vermögensgegenstände die Verbindlichkeiten und die Kosten der Liquidation abzieht. Zu den Liquidationskosten zählen zum Beispiel die Kosten für Abfindungen an die Mitarbeiter.