01.05.2003 | Urteil des Bundessozialgerichts
PNF jetzt auch ohne Zusatzzertifikat möglich - Die Honorierung ist aber noch nicht geregelt
Als Physiotherapeut dürfen Sie PNF (propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation) - die krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen nach Abschluss der Hirnreife - auch dann erbringen, wenn Sie kein Zusatzzertifikat dafür nachweisen können. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil vom 24. Juli 2003 (Az: B 3 KR 31/02) entschieden. Allerdings werden Krankenkassen - wenn der behandelnde Physiotherapeut kein entsprechendes Zertifikat besitzt - künftig für PNF wohl nur den üblichen Satz für Krankengymnastik bezahlen. "Praxisführung professionell" hat die praktischen Folgen des Urteils für Sie analysiert.
Im verhandelten Fall hatte ein Physiotherapeut - obwohl er das von der AOK geforderte Zertifikat nicht nachweisen konnte - PNF-Leistungen erbracht. In seiner Klage forderte er die entsprechende Bezahlung der Leistung von der Krankenkasse ein. Sein Argument: Physiotherapeuten dürfen alle Leistungen erbringen, die berufsrechtlich erlaubt sind - dazu zähle auch PNF. Im Übrigen sei PNF Gegenstand seiner Ausbildung gewesen.
Die AOK bewertete die nachgewiesene Ausbildung als nicht ausreichend. Eine Weiterbildung von mindestens 120 Stunden sei erforderlich. Erst mit dem Erwerb dieser Qualifikation dürften PNF-Leistungen erbracht werden.
Das Gericht gab dem Physiotherapeuten in einem entscheidenden Punkt Recht: Danach dürfen Krankenkassen einem zugelassenen Physiotherapeuten die PNF-Leistungserbringung nicht einfach untersagen und einseitig Regeln aufstellen. Die Frage, wann Physiotherapeuten ohne Zusatzzertifikat ausreichend befähigt sind, PNF zu erbringen, hat das Gericht nicht entschieden. Das zu klären ist nun Sache der Vertragspartner, also der Kassen und der Berufsverbände.
Wenn ein Physiotherapeut - ohne Zusatzzertifikat - bislang PNF-Leistungen erbracht hat, konnte ihm die Zahlung der kompletten Leistung verweigert werden. Viele Kassen argumentierten dann, dass der Arzt nur deshalb PNF verordnet hat, weil er allein damit den Erfolg der Therapie als gesichert ansah. Ein in PNF nicht qualifizierter Therapeut könne aber nur Krankengymnastik als Leistung erbringen. Wurde nun Krankengymnastik statt PNF erbracht, galt der Behandlungserfolg aus Kassensicht als nicht gesichert. Der Therapeut hat dann unentgeltlich gearbeitet - weil explizit PNF-Leistungen verordnet aber nicht erbracht worden sind.
Da es momentan in den Preislisten keine Position "PNF ohne Zusatzzertifikat" gibt, werden die Krankenkasse wohl nur den üblichen Satz für Krankengymnastik bezahlen.
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