01.07.2004 | Verordnung/Abrechnung
Umsetzung der neuen HMR: Verbände und Krankenkassen klären offene Fragen
Die novellierten Heilmittel-Richtlinien (HMR) sind seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Sie wurden am 9. Juni und 17. Juni im Bundesanzeiger und am 25. Juni im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Die Fassung des Bundesanzeigers finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Gesetze, Richtlinien und Entwürfe" .
Bereits jetzt gibt es zur Umsetzung der Richtlinien Detailfragen, die den Spitzengremien vorliegen. So wollen zum einen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung demnächst einen Fragen-Antworten-Katalog vorlegen. Zum anderen werden auch Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände geführt. "Praxisführung professionell" greift nachfolgend die ersten Fragen auf, die auch in den Fragen-Antworten-Katalog einfließen sollen. In der nächsten Ausgabe wird an dieser Stelle wieder der neueste Stand abgebildet.
Frage: "Was hat sich hinsichtlich des Verordnungsblattes bei der Verordnung durch den Arzt geändert?"
Antwort: Alle Patienten müssen theoretisch seit dem 1. Juli 2004 eine Heilmittelverordnung auf dem neuen Muster 13 in Händen halten. (Diese Verordnung besteht nur noch aus einem Blatt mit Vor- und Rückseite.) Allerdings sollen bis Ende August die alten Vordrucke noch akzeptiert werden (Übergangsregelung).
|
Frage: "Falls für einen Patienten ein Hausbesuch vorgesehen ist, muss dies extra auf der Verordnung vom Arzt vermerkt werden?"
Antwort: Ja, unbedingt! Wenn ein Hausbesuch notwendig ist, achten Sie darauf, dass bei "ja" ein Kreuz eingetragen ist, ansonsten können Sie den Hausbesuch nicht abrechnen.
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig