Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.12.2009 | Versicherung

    Auch der Weg zum Mittagessen bei der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

    Unfallversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch auf dem Weg zur Essensaufnahme, die der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Einem Arbeitnehmer kann grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden, wie er seine zur freien Verfügung stehende Pause einteilt. Eine zeitliche Obergrenze für den Weg zum Mittagessen, ab dem der Versicherungsschutz ausscheidet, existiert daher nicht. Entscheidend ist allein, dass der Grund für den Weg in der Nahrungsaufnahme liegt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz [LSG], Urteil vom 10.8.2009, Az: L 2 U 105/09).  

    Im zu entscheidenden Fall erlitt der Kläger während seiner 30-minütigen Mittagspause einen Unfall, als er auf dem Weg zu seiner Freundin war, um bei ihr zu Mittag zu essen. Gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gab der Kläger an, er sei trotz der knappen Zeit zu seiner Freundin gefahren, weil ihm die Zeit mit ihr wichtiger sei als die Zeit mit den Kollegen. Die BG lehnte eine Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Unter Berücksichtigung der langen Fahrtzeit verblieben nur wenige Minuten zur Essenseinnahme, die Entfernung zur Wohnung der Freundin sei unverhältnismäßig weit gewesen. Auch habe im Vordergrund die Motivation gestanden, die Mittagspause mit der Freundin zu verbringen.  

    Das LSG sah dies anders: Die Einnahme des Mittagessens - bei gleichzeitigem Besuch der Freundin - sei ursächlich für das Zurücklegen des Weges gewesen. Es entspreche der Lebenswirklichkeit und verbreiteten Gepflogenheiten, das Mittagessen in selbst gewählter und angenehmer Gesellschaft einzunehmen. Der Weg ist auch nicht so weit gewesen, dass das Mittagessen bereits aufgrund der Fahrtdauer als unwesentliche Mitursache eingestuft werden könne.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131954