01.10.2006 | Verträge mit Angehörigen – Teil 1
Mit Familienverträgen Steuern sparen
Mit der steigenden Umsatzsteuer werden viele Konsumgüter im nächsten Jahr teurer. Damit Sie dennoch unter dem Strich Ihren Lebensstandard erhalten können, sollten Sie prüfen, mit welchen Gestaltungen Sie insgesamt in Ihrer Familie die Steuerbelastung niedrig halten können.
„Praxisführung professionell“ gibt Ihnen in dieser und in den darauf folgenden Ausgaben Hinweise, wie Sie mit Arbeits-, Miet- und Darlehensverträgen innerhalb der Familie Steuern sparen können. In diesem ersten Teil werden allgemeine Voraussetzungen für alle „finanzamtssicheren“ Verträge mit Angehörigen beleuchtet. In den Folgeausgaben widmen wir uns einzelnen Vertragsinhalten.
Der Vorteil von Familienverträgen
Steuern zahlen „tut weh“, deshalb ist die Kunst der Steuervermeidung unter Steuerzahlern auch so weit verbreitet. Allerdings: Um Steuern zu sparen, müssen Sie Ihr sauer verdientes Geld nicht in dubiosen Beteiligungen oder Fonds anlegen. Es geht auch einfacher: Als Steuersparmodell der ersten Wahl sollten gerade Sie als Freiberufler mögliche Verträge in der Familie prüfen.
Der Vorteil von Verträgen mit Angehörigen liegt auf der Hand: Warum wollen Sie einem Fremden Zinsen oder Miete zahlen, wenn auch ein Angehöriger Vertragspartner sein kann? Den benötigten Praxis-Kredit können Sie beispielsweise auch bei Ihrem Ehepartner statt bei einer Bank aufnehmen. Bei Verträgen unter Angehörigen bleibt das Geld in der Familie und bei richtiger Gestaltung können Sie zugleich auch noch Steuern sparen. Aber auch hier gilt die Regel: nicht übertreiben!
Die steuerlichen Spielregeln müssen eingehalten werden
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