01.11.2006 | Verträge mit Angehörigen – Teil 2
Der in der Praxis mitarbeitende Ehegatte – ein steuerlich interessantes Modell
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind auch in physiotherapeutischen Praxen interessant, weil damit die Last der Einkommensteuer verringert werden kann. Beachten Sie jedoch, dass das Finanzamt schnell unterstellt, dass es Ihnen eigentlich nur ums Steuersparen geht und der Vertrag nur auf dem Papier steht.
Das Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Sämtliche Aufwendungen, die Ihnen aus der Beschäftigung eines Mitarbeiters in Ihrer Praxis entstehen, sind – steuerlich gesehen – Betriebsausgaben. Das heißt: Der Arbeitsplatz für Ihren Ehegatten mindert auf der einen Seite Ihren Praxisgewinn. Andererseits ist der Arbeitslohn für Ihren Ehegatten auch steuerpflichtiges Einkommen. Allerdings: Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer werden sämtliche Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet, sodass der Arbeitslohn wieder das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Vorteile des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses:
- Sie können beim Arbeitslohn des Ehegatten steuerliche Vergünstigungen durch Pauschalen und Freibeträge – wie zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro – in Anspruch nehmen.
- Wie jedem Angestellten können Sie auch Ihrem Ehegatten steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen wie Fortbildungszuschuss, Sachzuwendungen (Handy, Telefonkarte), Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge usw. zahlen. Für Sie als Praxisinhaber bleiben es dennoch Betriebsausgaben. Beachten Sie „Praxisführung professionell“ Ausgabe 10/2005, Seite 6 ff.
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