01.01.2006 | Vorsorgekonzepte – Teil 3
Altersvorsorge: Staatliche Förderung sowie private Rentenversicherung
Basis-Rente oder Rürup-Rente: zwei Begriffe für das gleiche Altersvorsorgeprodukt, einer so genannten „Leibrentenversicherung“ mit Steuervorteilen, die auch für Physiotherapeuten als Baustein zur späteren finanziellen Altersabsicherung von großer Bedeutung sein kann. Vor einem möglichen Abschluss sollte aber zunächst geprüft werden, ob die strengen Bedingungen auch tatsächlich erfüllt werden können: So muss grundsätzlich eine lebenslange Rente vereinbart werden. Darüber hinaus müssen die Rentenzahlungen monatlich erfolgen und sie dürfen nicht vor dem 60. Geburtstag beginnen. Ebenfalls wichtig: Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererblich oder übertragbar. Stirbt der Versicherte, sind die eingezahlten Beiträge verloren.
Rürup-Rente
Zu versteuern ist die Rürup-Rente später mit dem für Ihren Rentnerjahrgang individuellen Besteuerungsanteil (im Jahr 2005 liegt er bei 50 Prozent, bis 2020 erhöht er sich jährlich um zwei Prozent, ab 2021 um 1 Prozent – 2040 hat er dann 100 Prozent erreicht).
Sie sollten bei der Rürup-Rente auch an eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen denken, die ergänzend vereinbart werden kann – so wie eine zusätzliche Risikolebensversicherung auch.
Riester-Rente
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