· Fachbeitrag · Finanzen
Leasing - eine wirtschaftliche Alternative für Therapiepraxen
von Constanze Hacke, Wirtschaft - leicht gemacht!, Köln
| Kredit oder Leasing? Eine Frage, die sich jeder Therapeut vor allem bei teureren Anschaffungen stellen sollte. Denn wer eine Behandlungsliege nicht unbedingt sein Eigen nennen und technisch stets auf dem neuesten Stand sein möchte, sollte durchaus über die Mietvariante nachdenken. Allerdings gilt es, die Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen. |
Leasing kann Investitionsentscheidungen erleichtern
Ganz gleich, ob es um die Neugestaltung des Wartebereichs, die Überholung der alten Telefonanlage oder die Anschaffung neuer Behandlungsliegen geht: Für Therapeuten sind solche Investitionen stets eine kostspielige Angelegenheit. Und gerade für Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich sind Kredite wegen der zurückhaltenden Vergabepraxis der Banken immer schwieriger zu beschaffen. Wer in neues medizinisches Gerät oder Praxistechnik investieren will, sollte daher auch über die Alternative Leasing nachdenken. Hier ist - im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag - alles möglich. Weder Laufzeit noch Konditionen sind gesetzlich vorgeschrieben. Leasing-Erlasse regeln vor allem die steuerlichen Voraussetzungen für das Leasinggeschäft.
Leasingverträge sind frei verhandelbar
Wer also eine neue Empfangstheke oder Fitnessgeräte anschaffen will, sucht sich zunächst beim Händler oder Hersteller das Passende aus. Danach wird mit einer Leasinggesellschaft ein Vertrag abgeschlossen. Manche Händler bieten Leasing direkt an, auch Tochterfirmen von Banken und Sparkassen mischen hier mit. Die Leasinggesellschaft bezahlt die Rechnung und bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Geräts. Allerdings überträgt sie alle Rechte, Risiken und Pflichten auf den Leasingnehmer. Für die Nutzung überweist der Kunde dann monatlich oder quartalsweise seine Raten. Diese können neben den Kosten für Anschaffung und Finanzierung, die der Leasinggeber tragen muss, auch Gewinn- und Risikozuschläge beinhalten. Zusätzlich können Serviceleistungen wie Wartung oder Reparatur vereinbart werden. Als Prinzip gilt: Jeder Punkt ist - auch finanziell - frei verhandelbar.
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