· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Den eigenen Pkw an den Ehegatten als Praxis-Pkw vermieten und noch Steuern sparen!
von Dipl.-Finanzwirt, M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, steuer-webinar.de
| In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Ehegatten einen Pkw erwerben und diesen an ihren selbstständig tätigen Partner vermieten. Steuerlich hat dieses Vorgehen, das als „Ehegatten-Vorschaltmodell“ bezeichnet wird, einige Vorteile, die kürzlich sogar höchstrichterlich anerkannt wurden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.09.2022, Az. V R 29/20 ). |
Zweck des Ehegatten-Vorschaltmodells
Erwirbt ein Physiotherapeut einen Praxis-Pkw, kann er keine Vorsteuer (also Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die beim Kauf anfällt) gegenüber dem Finanzamt geltend machen (also die Vorsteuer wieder absetzen), da seine Ausgangsumsätze aus Heilbehandlungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Erst wenn Praxisinhaber mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen ihrer Praxis die sogenannte Kleinunternehmergrenze (PP 02/2020, Seite 2, online unter Abruf-Nr. 46294470) überschreiten, müssen sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und sind damit gleichzeitig zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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