Langfristiger Ärger mit Langfristgenehmigungen
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Eigentlich sollte alles leichter werden: Chronisch kranke Patienten können sich Heilmittelverordnungen für mindestens ein Jahr genehmigen lassen und haben so einen besseren - weil unbürokratischeren - Zugang zu dringend benötigten Therapien. Das ermöglichen die Heilmittel-Richtlinien seit 2011 und so hat es das Versorgungsstrukturgesetz Anfang des Jahres noch einmal bekräftigt. Doch es stellt sich heraus: Ganz so einfach ist es nicht, denn die Kassen tun sich schwer mit den Langfristgenehmigungen. |
Chronisch Kranke
Genehmigungsverfahren ist nicht zu Ende gedacht
Als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2011 im § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinien (HMR) festschrieb, dass chronisch kranke Patienten einen Antrag auf langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen bei ihrer Krankenkasse stellen können, war bei vielen die Freude groß: Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, Therapeuten und Ärzte begrüßten die neu geschaffene Möglichkeit. Doch mittlerweile ist die Freude dem Frust gewichen. Denn was sich nach einer echten Erleichterung anhörte, entpuppt sich immer mehr als Aufregerthema, weil die Regelung nicht zu Ende gedacht ist. Das zeigt sich in einem intransparenten Genehmigungsverfahren, das für alle Beteiligten sehr unbefriedigend ist:
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