· Fachbeitrag · Abrechnung
Auf Rückforderungen von Krankenkassen reagieren
von Silke Jäger, ergoscriptum - Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Wenn Kassen in der nachgelagerten Rechnungsprüfung Gründe finden, Geld zurückzufordern, kann das für den Einzelnen teuer werden. Einige Therapeuten werden das Problem kennen: Sie sollen Geld an Krankenkassen zurückzahlen. Ob das Vorgehen der Kassen rechtmäßig ist und wie man mit den Rückforderungen umgehen kann, erläutert dieser Beitrag. |
Rückforderungsgründe
In den letzten Wochen wurden verstärkt „blaue Briefe“ von der Barmer GEK verschickt. Der Grund: In sogenannten nachgelagerten Rechnungsprüfungen sind Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die zuvor geleistete Vergütungen von eingereichten Verordnungen hinfällig werden lassen. Die Barmer GEK überprüft vor allem KG-ZNS-Rezepte und beanstandet folgende Sachverhalte:
- Die Praxis hat die Position KG-ZNS abgerechnet, obwohl keiner der dort tätigen Therapeuten eine entsprechende Abgabeberechtigung hat. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn ein zertifizierter Mitarbeiter die Praxis verlässt und kein adäquater Ersatz eingestellt worden ist.
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