· Fachbeitrag · Barrierefreiheit
Ab Mitte 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein
| Zum 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das BFSG werden u.a. Änderungen an Websites und Apps erforderlich. Physiotherapiepraxen sind ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ebenfalls betroffen. |
Von den Vorschriften ausgenommen sind sog. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft. Nichtsdestotrotz sollten Sie das BFSG zum Anlass nehmen, Ihre Praxiswebsite auf den Prüfstand zu stellen, denn vor allem ältere Praxisbesucher sind oft auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen, für die verspieltes Webdesign eine faktische Barriere für die Wissensaufnahme darstellt.
Gerade aber was die Darstellung von medizinischen und gesundheitsbezogenen Dienstleistungen betrifft, sollte die Gestaltung bewusst in Richtung „barrierefrei“ erfolgen. „Barrierefrei“ in diesem Sinne heißt, es der wachsenden Zahl älterer Menschen einfacher zu machen, sich beim Besuch der Praxiswebseite zurechtzufinden. Dafür sind ein klarer und verständlicher Seitenaufbau ebenso Voraussetzung wie eine verständliche Sprache, ein nachvollziehbarer Seitenaufbau und verständliche Navigationswege.
Tipp | Um Unternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Leitlinien als Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt (iww.de/s12028). Von der Frage, wer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.