· Fachbeitrag · Berufsausbildung
Physiotherapie: Hochschullehrer für dauerhafte Akademisierung
| In einer Pressemitteilung vom 11. Juli 2016 spricht sich der Verband der Hochschullehrer dafür aus, dass der Beruf der Physiotherapeuten der dauerhaften Akademisierung bedarf. Bisher ist die akademische Ausbildung über Modellklauseln provisorisch geregelt. |
Im Jahr 2009 wurden in den Berufsgesetzen der therapeutischen Gesundheitsfachberufe (Phytotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Hebammen) Modellklauseln eingeführt, die die berufliche Ausbildung auch an Hochschulen ermöglichen. Seither haben sich bundesweit 20 Studiengänge entwickelt, die nicht nur zum Hochschulabschluss, sondern auch zur Berufszulassung führen können. Diese Modellstudiengänge haben sich bewährt und sind geeignet, eine verbesserte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu fördern.
Da mittlerweile in 12 von 28 EU-Staaten die akademische Ausbildung in Gesundheitsfachberufen Standard ist, fordern die Hochschullehrer, den deutschen Sonderweg im Hinblick auch auf das in Europa übliche Qualifikationsniveau anzupassen und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, die zum Teil noch aus den 1970er-Jahren stammen, hochschulgerecht zu reformieren. Gleichzeitig soll der nichtakademische Zugang zum Beruf über eine abgeschlossene Berufsfachschule weiterhin offenbleiben.
Da die Modellklauseln bis Ende 2017 befristet sind, ist es nun die Aufgabe des Gesetzgebers, zu reagieren und zu entscheiden, ob die Modellstudiengänge reguläre Studiengänge werden. Die Ansicht der Hochschullehrer ist es, dass eine Verlängerung der Modellklauseln über die Bundestagswahl 2017 hinaus die Studiengänge in ihrer Entwicklung behindert. Bis nach der Bundestagswahl dürfte sich hier jedoch hier nichts Wesentliches mehr bewegen.