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Vergütungserhöhung: Verbände klagen gegen Schiedsspruch
| Am 13.07.2021 hatte die Bundesschiedsstelle über das Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags zum 01.07.2021 entschieden ( PP 08/2021, Seite 3 ). Knapp sechs Wochen später haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ gegen Teile des Schiedsspruchs geklagt. Die Regelungen des neuen Rahmenvertrags und die daraus resultierenden Erfordernisse für die Verordnungsprüfung ( PP 09/2021, Seite 3 ff.) gelten trotz der Klage weiter. |
Nach Auffassung der Verbände ist der Schiedsspruch nur ein Zwischenschritt, aber keine wirtschaftlich tragfähige Lösung. Die Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent ermöglicht keine Entlohnung der angestellten Therapeutinnen und Therapeuten, die der von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar wäre (laut WAT-Gutachten wären dafür mindestens 50,13 Prozent nötig; vgl. PP 09/2020, Seite 4 ff.). Somit verlieren Physiotherapiepraxen als Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels weiter an Attraktivität. Ohne Klage sehen die Verbände die Gefahr, dass auch sie eine Erhöhung um 14,09 Prozent als „wirtschaftlich und angemessen“ akzeptieren. Dies würde ihren Spielraum für künftige Vergütungsverhandlungen deutlich einengen. Ihr Ziel, dass die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Patientenversorgung gewährleistet, sehen die vier Verbände bisher noch nicht als erreicht an.