· Fachbeitrag · Einkommen
Beruf: Physiotherapeut - Gelübde zur Armut?
von Klaus Thissen, Steuerberater, Kleve, www.physiotax.de
| Die Überschrift mag provozierend klingen, doch langjährige Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass Physiotherapeuten als Angestellte - aber auch als Selbstständige - oft mit einem Einkommen am Rande der Armutsgrenze auskommen müssen. „Müssen“, weil die Verdienstmöglichkeiten durch den Gesetzgeber beschränkt sind - zumindest im Bereich der gesetzlich krankenversicherten Patienten, die immerhin wenigstens 80 Prozent des Patientenaufkommens ausmachen. |
Definition der offiziellen Armutsgrenze
Den Erhebungen des Statistischen Bundesamts zur Definition der Armutsgrenze lässt sich entnehmen, dass diese bei einem Alleinstehenden bei einem Nettoeinkommen in Höhe von 980 Euro liegt. Ebenso markiert ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.058 Euro die offizielle Armutsgrenze für Verheiratete. Aus diesen beiden Werten lassen sich Aussagen zum monatlichen Arbeitnehmer-Brutto (AN-Brutto), zum monatlichen Arbeitgeber-Brutto (AG-Brutto) und zum jährlichen Arbeitgeber-Brutto (AG-Brutto) herleiten, wie in Tabelle 1 dargestellt.
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ArmutsgrenzeNettoeinkommenmonatlich | MonatlichesAN-Brutto | Monatliches AG-Brutto** | JährlichesAG-Brutto** | ||
Alleinstehende | 980 Euro | 1.310 Euro | 1.594 Euro | 19.128 Euro | |
Verheiratete* | 2.058 Euro | 2.198 Euro | 2.676 Euro | 32.112 Euro |
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