· Fachbeitrag · Evidenzdebatte
Droht eine Streichliste für Heilmittel?
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Es hört sich gut an, was der noch amtierende Vize-Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Carl-Heinz Müller ankündigt: Er will dafür sorgen, dass ein komplett überarbeiteter und übersichtlicher Entwurf des Heilmittelkatalogs dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegt wird. Ziel soll sein, dass die Unterversorgung vieler chronisch Kranker mit Heilmitteln aufhört und unnötige Operationen vermieden werden. Doch was bedeuten Müllers Ankündigungen für die Therapeuten genau? |
Was bringt ein neuer Heilmittelkatalog wirklich?
Müller reagiert mit dieser Ankündigung auf die Forderungen von Prof. Gerd Glaeske, der im Heil- und Hilfsmittelreport 2011 der Barmer GEK dem derzeit gültigen Heilmittelkatalog kein gutes Zeugnis ausstellte. Er beachte unter anderem zu wenig die Erkenntnisse der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Auch wenn der Report den Heilmittelerbringern den Rücken stärkte, birgt die Entscheidung, den Heilmittelkatalog neu auszurichten, einen gewissen Sprengstoff.
Geht es nach dem Willen einiger Krankenkassen, sollen die steigenden Heilmittelkosten dadurch reduziert werden, dass Therapien aus dem Leistungskatalog herausgenommen werden, für die bisher kein Nutzennachweis erbracht worden ist. Das betrifft viele Behandlungsmethoden, denn die Studienlage ist oft nicht üppig. Ein Lichtblick: Im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Studien für neue Therapieverfahren in Auftrag geben.
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