· Fachbeitrag · Fachkräftemangel
Was bedeutet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Physiopraxis?
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde am 07.07.2023 im Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere ab März 2024 bzw. ab Juni 2024. Das Gesetz soll neben anderen Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern im Inland dazu beitragen, dem immer stärker auftretenden und in allen Branchen zu spürenden Fachkräftemangel durch Einwanderung ausländischer Fachkräfte entgegenzuwirken. Es schafft Möglichkeiten einzuwandern, um in Deutschland erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Was das Gesetz für Physiopraxen bedeutet, fasst dieser Beitrag zusammen. |
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird vereinfacht
Gesetzliche Vorschriften für die Einwanderung von ausländischen Fachkräften und deren Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt gab es schon. Diese Vorschriften werden teilweise ergänzt, teilweise angepasst.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig