· Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Seit 01.01.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro
| Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. |
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beruht auf einem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2016. Die vorgeschlagene Anpassung hat die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung verbindlich gemacht.
Quelle
- Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15.11.2016, Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2016, Seite 2530; Die Bundesregierung vom 26.10.2016: „Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro“
Quelle: ID 44507686