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  • · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte

    Seit 01.01.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro

    | Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. |

     

    Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beruht auf einem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2016. Die vorgeschlagene Anpassung hat die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung verbindlich gemacht.

     

    Quelle

    • Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15.11.2016, Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2016, Seite 2530; Die Bundesregierung vom 26.10.2016: „Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro“
    Quelle: ID 44507686