· Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben
Präventionsgesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden
| Nachdem das geplante Präventionsgesetz im September 2013 - also kurz vor Ablauf der Legislaturperiode - im Bundesrat gekippt wurde, will die Große Koalition nun Nägel mit Köpfen machen und einen neuen Gesetzentwurf möglichst schnell vorlegen. Das Ziel: Deutschland soll am 1. Januar 2015 mit einem Präventionsgesetz versorgt sein. |
Damit das gelingt, müssen die Gesundheitsminister der Länder dem Entwurf zustimmen. Deshalb sollen sie dieses Mal früher an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt werden. Im Präventionsgesetz wird festgelegt, wer welche Präventionsleistungen bezahlen muss: Kommunen, Länder, der Bund und die Krankenkassen - alle versuchen natürlich, die Kosten für sich selbst möglichst zu deckeln. Aus der Arbeitsgruppe Gesundheit der Großen Koalition kam zuletzt die Idee, dass die Krankenkassen ihre Beiträge um 7 Euro je Versichertem anheben müssten, damit dieser Betrag in den Präventionstopf fließen kann. Ob das am Ende so beschlossen wird, steht allerdings zurzeit noch in den Sternen. Die diesjährige Leiterin der Gesundheitsministerkonferenz, also dem Gremium, in dem sich die Gesundheitsminister der Bundesländer austauschen, macht inzwischen Druck und stellt fest: „Die unselige Tradition der Last-Minute-Präventionsgesetze muss ein Ende haben.“