· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Versorgungsstrukturgesetz: Änderungen betreffen auch Therapeuten
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und wartet auch mit einigen Neuerungen für Heilmittelerbringer auf. |
Langfristverordnungen
Für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen war es in der Vergangenheit zuweilen schwer, Folgeverordnungen zu bekommen, weil sie das Budget des verordnenden Arztes stark belastet haben. Das soll sich nun ändern. Diese Patienten haben jetzt die Möglichkeit, sogenannte Langfristverordnungen zu bekommen, die sie sich von den Krankenkassen genehmigen lassen können und die in der Regel für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gelten. Diese Verordnungen unterliegen nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Therapeuten können den Prozess unterstützen, indem sie den Patienten einen Vordruck mitgeben, den diese dann nur noch zu unterschreiben und an ihre Krankenkasse weiterzuleiten brauchen. Mit dieser Regelung soll der bürokratische Aufwand für Ärzte, Heilmittelerbringer und Krankenkassen reduziert werden. Obwohl dieses Verfahren schon seit der Neufassung der Heilmittelrichtlinien möglich ist, hatten die Kassen bisher entsprechende Anträge oft nicht akzeptiert. Auf unserer Internetseite (www.iww.de) haben wir im Bereich „myIWW“ ein Musterschreiben zum Download für Sie bereitgestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig