· Fachbeitrag · Gesundheitspolitik
Gesetz regelt die Finanzierung der Krankenkassen neu
| Am 5. Juni 2014 beschloss der Bundestag ein Gesetz, das die Finanzierung der Krankenkassen neu regelt: das GKV-Weiterentwicklungsgesetz. Es bedeutet eine Verschärfung der Wettbewerbssituation unter den Kassen und wird aller Voraussicht nach im Januar 2015 in Kraft treten, da es nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. |
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung sinkt im Zuge dessen zum 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Davon trägt die Hälfte der Arbeitgeber, also 7,3 Prozent. Der mitgliederbezogene Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den bisher die Arbeitnehmer zusätzlich zu zahlen hatten, entfällt. Dafür dürfen die Kassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. Die Regierungskoalition erwartet, dass durch diese Neuregelung gesetzlich Versicherte um bis zu 20 Mio. Euro entlastet werden, da große Kassen wahrscheinlich keine Zusatzbeiträge erheben werden. Die Sozialverbände, wie zum Beispiel der VdK, teilen diese Einschätzung nicht, sondern gehen davon aus, dass zukünftig alle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen von den Arbeitnehmern allein getragen werden müssen.