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  • · Fachbeitrag · Gesundheitspolitik

    Neue Gesetzesvorhaben betreffen auch Therapeuten

    | Zurzeit liegen zwei Gesetzesentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums vor, die auch für Therapeuten relevant sind, ein drittes Gesetzesvorhaben wird noch für dieses Jahr erwartet. |

     

    Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz gilt als erster Schritt, um die Richtgrößenprüfung für Ärzte abzuschaffen. Damit soll die Regressgefahr für Ärzte weiter gesenkt werden. Außerdem ist im Entwurf ein Passus enthalten, der vorsieht, dass ab Sommer 2016 nur noch solche Praxissoftware in der Arztpraxis eingesetzt werden darf, die in der Lage ist, das korrekte Verordnen von Heilmittelrezepten zu ermöglichen. Falls das Gesetz (voraussichtlich im April 2015) vom Bundestag in dieser Form beschlossen würde, bedeutete dies eine deutliche Entspannung im Bereich der Verordnungsabsetzungen für Therapeuten. Weiterhin sieht das Gesetz vor, ein Disease-Management-Programm zum Thema Rückenschmerz einzuführen. Zum wiederholten Male legte die Bundesregierung einen Entwurf für ein Präventionsgesetz vor. Es soll im aktuellen Entwurf die betriebliche Gesundheitsförderung stärken, den Arzt als Präventionslotsen definieren und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Koordinatorin für Präventionsprojekte einsetzen. Das dritte Gesetzesvorhaben ließ zu Redaktionsschluss noch auf sich warten, obwohl es bereits für Ende September angekündigt war: Mit einem Telematikgesetz sollen die Schnittstellen für telemedizinische Anwendungen vereinheitlicht und Rechtssicherheit für digitale Gesundheitsangebote geschaffen werden.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 2 | ID 43060126