· Fachbeitrag · Grundlohnsumme
Heilmittelerbringer am Tropf der Krankenkassen
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Der Gesetzgeber will, dass die Beitragssätze der Krankenkassen stabil bleiben. Um das zu gewährleisten, wird an vielen Schräubchen im Gesundheitssystem gedreht. Eins davon ist die Kopplung der Heilmittel-Vergütungssätze an die Entwicklung der Grundlohnsumme. Das, so fordern die Verbände seit Jahren, muss sich ändern. |
Was ist die Grundlohnsumme?
Alle beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bilden zusammengerechnet die Grundlohnsumme. Steigt diese Summe im Vergleich zum Vorjahr an, können Heilmittelerbinger mehr Geld für ihre Leistungen bekommen, stagniert oder sinkt sie hingegen, wirkt sich das negativ auf ihre Vergütungssätze aus. Welche Entwicklung die Grundlohnsumme nimmt, ist stark konjunkturabhängig.
Wie wirkt sich die Grundlohnsumme auf die Vergütungssätze aus?
Die Vergütungssätze sind seit Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes vor 18 Jahren an die Grundlohnsumme gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass die Beitragssätze der Versicherten durch steigende Gesundheitskosten ausufern. Das Problem: Seit dem Jahr 2000 steigt die Grundlohnsumme nur so wenig an, dass die Inflationsrate ungefähr doppelt so hoch ist. De facto müssen Therapeuten seit mehr als 10 Jahren also Gehaltskürzungen hinnehmen.
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