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  • · Fachbeitrag · Heilmittelpolitik

    2015 dürfen mehr Heilmittel verordnet werden

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich darauf geeinigt, dass Ärzte im Jahr 2015 mehr Heilmittel verordnen dürfen, bevor sie in Regressgefahr geraten. |

     

    Demnach steigen die Verordnungsvolumina für Heilmittel im kommenden Jahr um 3,8 Prozent. Dieser Wert ist ein Orientierungswert und gilt auf Bundesebene. Die Verhandlungen auf Landesebene standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch aus. Die Verhandlungspartner der Länder sollen sich am von KBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Steigerungswert orientieren, der zum wiederholten Male höher liegt als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr war eine Steigerungsrate von 3,25 Prozent festgesetzt worden. Damit will man dem steigenden Bedarf an Heilmitteln gerecht werden und die Regressgefahr für die Ärzte senken. Weiterhin wurde das Verordnungsvolumen für das Jahr 2014 nachträglich um ein Prozent angehoben, wobei dies keine Rückwirkung auf die beschlossenen Richtgrößen-Vereinbarungen hat. Die Heilmittelverbände betrachten die weitere Steigerung des Ausgabenvolumens als notwendigen Schritt, um der Unterversorgung mit Heilmitteln entgegenzutreten. Von einer ausreichenden Versorgung sei man dennoch weit entfernt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 1 | ID 43060272