· Fachbeitrag · Heilmittelrichtlinie
Neuer Fragen-/Antwortenkatalog sorgt für Irritationen
| Seit Januar ist ein neuer Fragen-/Antwortenkatalog (FAK) zu den Heilmittelrichtlinien im Umlauf, der im Gegensatz zu den früheren Fassungen nicht mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgestimmt wurde und von dem Heilmittelverbände teilweise erst aus der Presse erfuhren. Dieses Vorgehen der Kassen sorgt für Irritationen. |
„Kein guter Stil!“, lautet das Urteil, das die Verbände zu diesem Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes fällen. Zumindest hätten die Verbände vorher informiert werden wollen, wenn die Kassen es schon nicht für nötig hielten, die Berufsverbände in die Erstellung des Katalogs mit einzubeziehen. Ist dieses Vorgehen allein schon Grund genug für Verwunderungen, so sorgt die Tatsache, dass auch die KBV nicht mit ins Boot geholt wurde, für noch größere Irritationen. Der FAK soll häufig gestellte Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit den Heilmittelrichtlinie auftreten. Dadurch soll eine möglichst einheitliche Interpretation der Richtlinien ermöglicht werden, um zum Beispiel Verordnungsabsetzungen und daraus folgende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine PDF des FAK finden Sie unter www.iww.de/pp im Bereich „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“. Die Kassen haben mit der Veröffentlichung des FAK nun ihre Interpretation der Gesetzeslage in die Welt gesetzt. Das heißt nicht, dass die Therapeuten dieser Einschätzung folgen müssen. Tun sie es jedoch nicht, nehmen sie in Kauf, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen mit den Kassen kommen kann.