29.08.2019 · Nachricht · Heilmittelverordnung
G-BA beschließt Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
| Am 15.08.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) einzuleiten (Beschluss online unter iww.de/s2949 ). Das Regelwerk soll an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 2) angepasst und mit weiteren Änderungen versehen werden. Mit einem Beschluss ist im Mai 2020 zu rechnen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig