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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    KBV fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zum HHVG

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) begrüßt. Sie sieht allerdings Verbesserungsbedarf bei den im Gesetz vorgesehenen Blankoverordnungen. Dies teilte die stellvertretende KBV-Vorsitzende Regina Feldmann dem Deutschen Ärzteblatt mit. |

     

    Die Blankoverordnungen sind kein Direktzugang, da für die Behandlung immer noch eine ärztliche Verordnung notwendig sein soll. Allerdings sollen die Heilmittelerbringer die Auswahl und Dauer der Therapie sowie ihre Frequenz künftig selbst festlegen können - im Rahmen von Modellvorhaben. Die KBV fordert, dass die Ärzteschaft an diesen Modellvorhaben beteiligt wird: „Solange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, so Feldmann.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 1 | ID 44178276