· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
KBV fordert Beteiligung der Ärzte an der Blankoverordnung
| Die Ärzteschaft will am Modellversuch der Blankoverordnungen von Heilmitteln beteiligt werden. Dementsprechend hat die stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Regina Feldmann den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags scharf kritisiert. Das HHVG sieht vor, dass Therapeuten nach der Diagnose des Arztes das Heilmittel sowie Dauer und Häufigkeit der Behandlung selbst bestimmen können ( PP 08/2016, Seite 3 ). |
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Die KBV schlägt daher vor , dass der Therapeut Verordnungen, bei denen er von den ärztlichen Vorgaben abweicht, kennzeichnet und dies bei der Abrechnung der Krankenkasse mitteilt. Unabhängig davon fordert die KBV eine Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie.