Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnungen

    Corona-Sonderregelungen der Kostenträger zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren

    | Infolge der Coronakrise hatten der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen mehrere Sonderregelungen beschlossen (Berichte in PP 04/2020, Seite 1 und PP 05/2020, Seite 1). Nun schalten die Kostenträger wieder schrittweise in den „Normalbetrieb“: Sie haben die Sonderregelungen zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren. |

     

    • Inhalt der Beschlüsse im Einzelnen
    • Schon seit dem 01.06.2020 sind keine Teilabrechnungen von Verordnungen mehr möglich. Schlussabrechnungen der nach dem 31.05.2020 noch nicht abgerechneten Leistungen dürfen weiter eingereicht werden.
    • Ab dem 01.07.2020 nicht mehr möglich:
      • Korrekturen von fehlerhaften Verordnungen durch den Therapeuten ohne Rücksprache mit dem Arzt
      • Aussetzung der Überprüfung der Fristen für den Behandlungsbeginn bzw. für die Behandlungsunterbrechung
      • Angebot von Leistungen per Videotherapie (04/2020, Seite 6)
    • Die Heilmittelpositions-Nr. X9944 für Hygienemehrbedarf (PP 06/2020, Seite 3) kann noch bis zum 30.09.2020 abgerechnet werden.
     

    Wichtig | Die aktualisierten Empfehlungen (Stand: 01.07.2020) finden Sie online unter iww.de/s3760.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46658461