· Fachbeitrag · Heilmittelverordnungen
Corona-Sonderregelungen der Kostenträger zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren
| Infolge der Coronakrise hatten der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen mehrere Sonderregelungen beschlossen (Berichte in PP 04/2020, Seite 1 und PP 05/2020, Seite 1). Nun schalten die Kostenträger wieder schrittweise in den „Normalbetrieb“: Sie haben die Sonderregelungen zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren. |
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Wichtig | Die aktualisierten Empfehlungen (Stand: 01.07.2020) finden Sie online unter iww.de/s3760.
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46658461