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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittel

    Billig und gut? ‒ BMG beobachtet Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen

    von Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen, www.silke-jaeger.de

    | Krankenkassen entscheiden mithilfe von Ausschreibungen, welche Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) sie bezahlen. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 schreibt vor, dass dabei neben dem Preis auch die Qualität zu 50 Prozent in den Auswahlprozess einfließt. Neue Ausschreibungen einzelner Kassen lassen Zweifel daran aufkommen, ob sie sich an diese Vorgabe halten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) prüft die und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Ausschreibungspraxis künftig genauer beobachten). |

    BVA prüft Einhaltung des HHVG

    Weil die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen immer wieder zu Problemen führte, wurde 2017 das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) eingeführt (PP 04/2017, Seite 3). Danach müssen die Kassen Hilfsmittel, bei denen es einen hohen Dienstleistungsanteil gibt, bei der Ausschreibung besonders behandeln. Zuvor hatten die Kassen zumeist mit denjenigen Hilfsmittelanbietern Verträge abgeschlossen, die den niedrigsten Preis angeboten hatten. Das darf nun laut HHVG so nicht mehr gehandhabt werden, wenn es bei der Hilfsmittelversorgung einen hohen Dienstleistungsanteil gibt. Bei solchen Hilfsmitteln (wie z. B. Rollstühle) darf der Preis zu höchstens 50 Prozent in die Vergabekriterien einfließen. Ob diese Regelung eingehalten wird, überprüft das BVA zurzeit vermehrt.

     

    MERKE | Im Fokus des BVA stehen die Aussschreibungspraktiken der Krankenkassen BARMER, DAK-Gesundheit und Kaufmännische Krankenkasse (KKH) für Beatmungsgeräte, Atemtherapiegeräte und Geräte zur Stomaversorgung (siehe Online-Nachricht unter pp.iww.de, Abruf-Nr. 45087586).