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Keine Deckelung: BMG bezeichnet Zuzahlungen für Heilmittel als „sachgerecht“
| Die Zuzahlungen für gesetzlich versicherte Patienten zu vertragsärztlich verordneten Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Krankentransporten sind bei 10 Euro gedeckelt. Eine solche Deckelung ist bei Heilmitteln nicht in Sicht. Auf eine schriftliche Anfrage der CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner hin bezeichnete Sabine Dittmar, Staatssekretärin im Bundesgesundheitministerium (BMG), die geltenden Regelungen als „sachgerecht“. |
Anders als Zeulner sieht Dittmar keine Ungleichbehandlungen bei Patienten und verweist auf die Belastungsgrenze von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken). Nicht thematisiert werden in der Anfrage Mehrkosten, die die Versicherten für die höherwertige Ausführung eines Hilfsmittels (z. B. Hörgerät, Atemtherapie- und Inhalationsgerät) selbst übernehmen. Für jedes fünfte im Jahr 2021 verordnete Hilfsmittel zahlten die Versicherten nach Angaben des GKV-Spitzenverbands Mehrkosten zwischen 30,78 Euro und 1.339,20 Euro ‒ insgesamt waren es 826 Mio. Euro.