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GKV-Spitzenverband veröffentlicht neues Hilfsmittelportal
| Der GKV-Spitzenverband hat ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 Sozialgesetzbuch (SGB) V entwickelt (online unter iww.de/s5183 ). Dort können Hersteller und Leistungserbringer (z. B. Orthopädieschuhmacher, Sanitätshäuser) Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln hinterlegen bzw. abrufen. Patienten können über das Portal Hilfsmittel online beantragen und den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 2 | ID 47525427